Über Betriebsratsarbeit

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Marina Kurz | 31.01.2018

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sind unterteilt in

  1. Mitwirkungsrechte
  2. Mitbestimmungsrechte

Mitwirkungsrechte

Die Mitwirkungsrechte sind abgestuft und in unterschiedlicher Intensität ausgeprägt.

  • Information
  • Anhörung
  • Beratung
  • Zustimmungserfordernis

Mitbestimmungsrechte

Die Mitbestimmung ist die stärkste Form der Beteiligung. Eine Maßnahme des Arbeitgebers kann nur mit Zustimmung des BR getroffen werden. Kommt es hierbei zu keiner Einigung, ersetzt die Einigungsstelle beim Arbeitsgericht die Einigung zwischen BR und Arbeitgeber.