Über Betriebsratsarbeit

Rechtsgrundlage

Marina Kurz | 31.01.2018

Die Rechtsgrundlage für den Betriebsrat bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es definiert nicht nur die Aufgaben eines Betriebsrats und Anzahl der Betriebsräte im Unternehmen, sondern regelt auch detailliert die Betriebsratsarbeit. So steht in § 2 Abs. 1 des BetrVG : " Arbeitgeber und Betriebsrat sollen unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenarbeiten." Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig und das betriebliche Zusammenwirken zwischen Mitarbeiter und Management wird in vielen Betriebsvereinbarungen verbindlich geregelt.