Warum ein Betriebsrat?

Im März 2022 stehen deutschlandweit die nächsten Betriebsratswahlen an. Nach dem Spin-Off werden erstmals in der Unternehmensgeschichte jeweils für die Daimler Truck AG und für die Mercedes-Benz Group AG zwei separate BR-Gremien gewählt. Vielleicht gehören Sie zu jenen Kolleginnen und Kollegen, die von uns Betriebsräten bereits auf eine Kandidatur für eine unserer Betriebsratslisten angesprochen wurden und sich

jetzt fragen, welche Aspekte für eine Kandidatur sprechen und was Sie womöglich erwartet

Das Amt eines Betriebsrats ist ein Ehrenamt, für das man weder bevorzugt, noch benachteiligt werden darf. Hierfür ist kein Vorwissen notwendig, denn frisch gewählte Betriebsräte haben zu Beginn ihrer Amtszeit einen Anspruch auf umfassende Grundlagenschulungen für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Das Betriebsverfassungsgesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Betriebsratsarbeit. Darin werden die Rechte und Pflichten der Betriebsratsarbeit umfassend geregelt so z.B. die Anzahl der BR-Mandate für einen Betrieb oder den Vorrang der Betriebsratsarbeit im betrieblichen Alltag, wodurch ein Betriebsrat jederzeit für die Betriebsratsarbeit von der Arbeit freizustellen ist.

 

Beschäftigte, die sich im Betriebsrat engagieren, genießen zudem einen gesonderten Kündigungsschutz, der bereits mit Beginn einer Kandidatur greift und der für weitere 6 Monate bei einer Nichtwahl nachwirkt. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt übrigens auch für Mitglieder des Wahlvorstands.

 

Für eine Kandidatur muss man kein Mitglied in einer Gewerkschaft sein! Das Betriebsverfassungsgesetz grenzt die Rollen der Gewerkschaft und des Betriebsrats klar und deutlich ab. Während die Gewerkschaft als Tarifpartei mit dem Arbeitgeberverband Tarifverträge für eine Branche aushandelt, sorgt das BR-Gremium für die betriebliche Umsetzung im Interesse der Belegschaft.

Die Aufgaben eines Betriebsrats sind vielfältig. Im § 80 BetrVG werden diese Aufgaben beschrieben. Dazu gehören:

  • die Sicherstellung, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden
  • die Beantragung von Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen
  • die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern – insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Weiterentwicklung
  • die Durchsetzung von Maßnahmen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern
  • die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen
  • Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegennehmen und falls diese berechtigt sind, mittels Verhandlungen mit dem Arbeitgeber umsetzen lassen
  • die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen fördern
  • die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb sowie die Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern sicherstellen
  • die allgemeine Beschäftigung im Betrieb sicherstellen
  • Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu unterstützen

Dabei sieht das Gesetz eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaften zum Wohle der Beschäftigten vor. Damit verbunden sind konkrete Kompetenzen und Befugnisse.