Über Betriebsratsarbeit

Aufgaben des Betriebsrats

Marina Kurz | 31.01.2018

Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielschichtig. Sie können in drei Kategorien gegliedert werdern:

Kontrolle

Der Betriebsrat hat über Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu wachen.

Interessenvertretung

Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Unternehmensleitung einfordern

Fürsprecher der Arbeitnehmer im Betrieb

Der Betriebsrat hat

  • die Interessen der Arbeitnehmern zu vertreten
  • ältere, schwerbehinderte und sonstige schutzbedürftige Personen fördern
  • Unter Beachtung betrieblicher Belange die Beschäftigung im Betrieb zu fördern
  • Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes fördern