Über Betriebsratsarbeit
Aufgaben des Betriebsrats
Marina Kurz | 31.01.2018
Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielschichtig. Sie können in drei Kategorien gegliedert werdern:
Kontrolle
Der Betriebsrat hat über Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu wachen.
Interessenvertretung
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Unternehmensleitung einfordern
Fürsprecher der Arbeitnehmer im Betrieb
Der Betriebsrat hat
- die Interessen der Arbeitnehmern zu vertreten
- ältere, schwerbehinderte und sonstige schutzbedürftige Personen fördern
- Unter Beachtung betrieblicher Belange die Beschäftigung im Betrieb zu fördern
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes fördern