E4-Vergütung

Ausgleichszahlung in Alterssicherung möglich

Wolfram von Elterlein, 26.04.2017

Nach der Kommunikation der Zielerreichungsgrade (ZEG) 2016 kam insbesondere aus dem Truckbereich ein lauter Aufschrei von den betroffenen E4-Leitern, deren Erfolgsbeteiligung 2016 mit einem ZEG von 41 % errechnet wurde. Doch Achtung: Mit Vollendung des 54. Lebensjahres befinden sich einige betroffene E4-Kollegen in der Alterssicherung und besitzen somit tarifrechtlichen Anspruch auf einen möglichen Ausgleichsbetrag, der sich auf auch auf die variable Vergütung bezieht. Dieser Ausgleichsbetrag wird für das Jahr 2016 bei Truck im Durchschnitt ca. 1.070 Euro betragen.

Bildunterschrift (xxx, Fotolia.com)

Laut der Gesamtbetriebsvereinbarung zur E4-Vergütung werden mit der Jahresvergütung sämtliche tariflichen Ansprüche der E4-Leiter auf Monatsentgelt, Urlaubsgeld sowie betriebliche Sonderzahlung erfüllt. Für die Alterssicherung gelten die jeweiligen regionalen Tarifverträge. Basis für die tarifliche Alterssicherung ist das effektive Monatsentgelt mit Eintritt in die Alterssicherung. Bei einer Differenz zwischen dem effektiven Jahreseinkommen und dem altersgesicherten Jahreseinkommen, besteht ggf. ein Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag zur Alterssicherung (ASI-Ausgleichszahlung). Nachfolgend möchten wir Ihnen aufzeigen, wie dieser zustande kommt: 

Im Allgemeinen besteht die E4-Vergütung aus:

12 fixe Monatsentgelte

  =   90% Ziel-Jahreseinkommen

+ variable Vergütung im Soll

10% Ziel-Jahreseinkommen

Insgesamt

= 100% Ziel-Jahreseinkommen

Die variable Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:

70% Ziel-Tantieme

  =   Basis ist die Erreichung der individuell vereinbarten Ziele

30% Ziel-Variabilität

= Die Ist-Erfolgsbeteiligung, welche sich über den ZEG des für den jeweiligen Geschäftsbereich von der Geschäftsleitung festgelegten Ziel-Ebit errechnet.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0