E4-Vergütung bei Truck
Entscheidung des GBR zur Ermittlung der Erfolgsbeteiligung 2017 der E4 im Truckbereich
Roland Blaschke | 18.01.2018
Wir berichteten in unserer LIVE Aktuell Ausgabe Nr. 20 | Ausgabe 4/17 über die Folgen des überzogenen Ziel-EBIT 2016. Damals forderten wir die Geschäftsleitung auf, den Algorithmus für die Ermittlung des Zielerreichungsgrads anzupassen. In unserem Internetbeitrag vom 22.12.2017 informierten wir Sie über die "Ergänzende Protokollnotiz zur Gesamtbetriebsvereinbarung über die Personal- und Vergütungspolitik für die Führungskräfte der Ebene 4 - Ermittlung der Erfolgs-beteiligung 2017", die in der Betriebsratssitzung vom 12.12.2017 zum Beschluss auf der Agenda stand. Wir Betriebsräte der NEUEN PERSPEKTIVE haben seinerzeit dieser Protokollnotiz nicht zugestimmt und schlugen vor, die Ergebnisbeteiligung der Truck-E4, analog der E3-Vergütgung, aus einer 50:50-Kombination aus Konzern- und Spartenergebnis zu berechnen.
Wie versprochen, informieren wir Sie über die Entscheidung des Gesamtbetriebsrats (GBR) vom 14./15.12.2017 über unseren Vorschlag, die Ergebnisbeteiligung 2017 für die E4 des Truck-Bereichs analog der leitenden Führungskräfte aus einer 50:50 Kombination aus Konzern- und Spartenergebnis zu berechnen. Dieser Ansatz wäre deutlich gerechter und aufgrund des zu erwartenden sehr guten Konzernergebnisses auch deutlich besser gewesen.
Leider ist der GBR unserem Vorschlag nicht gefolgt und belässt es bei der bisherigen Berechnung auf Basis des Spartenergebnisses. Diese Entscheidung ist für uns völlig unverständlich, selbst wenn diese Berechnungsmethodik voraussichtlich letztmalig zur Anwendung kommt, was auch die Begründung des GBR für die Ablehnung war.
Damit sind es mal wieder ausschließlich die E4 des Truck-Bereichs, die für das bescheidene Ergebnis und die überzogene Planung „bezahlen" müssen.