Über Betriebsratsarbeit

Die Aufgaben eines Betriebsrats

Marina Kurz | 31.01.2018

Was macht denn ein Betriebsratsmitglied so den lieben langen Tag? Viele Kolleginnen und Kollegen haben den Eindruck, die einzelnen Betriebsräte hätten nicht viel zu tun. Doch die Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds sind vielfältig.

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt mittels zum Teil sehr formalistischen Verfahrensvorschriften die Arbeit des Betriebsrates. Die Einhaltung dieser Formvorschriften ist besonders wichtig, denn Fehler können zu Nachteilen für die Belegschaft führen.

Nachfolgende Aufgaben haben Betriebsräte wahrzunehmen:

  • Entgegennahme von Beschwerden durch Arbeitnehmer und deren Abhilfe gegenüber dem Arbeitgeber
  • Tätigwerden als "Betriebsrat des Vertrauens" bei Gesprächen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Vorbereitung und Teilnahme an BR-Sitzungen durch Lesen der Protokolle, Vorlagen, Recherchen etc.
  • Vorbereitung und Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen, in die der Betriebsrat hinein gewählt wurde
  • Teilnahme an Betriebsbegehungen
  • Gespräche mit Sicherheitsbeauftragten und Behörden über Angelegenheiten des Gesundheits- und Unfallschutzes
  • Teilnahme an Sitzungen der Einigungsstelle