Über Betriebsratsarbeit

Der Betriebsratsvorsitzende und seine Aufgaben

Marina Kurz | 31.01.2018

Der Betriebsratsvorsitzende ist der Sprecher des Gremiums. Er agiert unter dem Leitsatz "Par inter pares" (Gleiche unter Gleichen).  Er ist lediglich der Vertreter in der Erklärung, die Willensbildung obliegt dem Betriebsratsgremium.

Der Arbeitgeber kann in Treu und Glauben darauf vertrauen, dass einer Erklärung des Betriebsratsvorsitzende ein Beschluss des Gremiums zugrunde liegt. Doch der Arbeitgeber kann einen Nachweis des Vorliegens eines Beschlusses fordern. Eine nicht durch einen Betriebsratsbeschluss gedeckte Erklärung des Betriebsratsvorsitzenden ist unwirksam. Doch kann diese Unwirksamkeit durch einen Betriebsratsbeschluss geheilt werden.

Anders verhält es sich, wenn erkennbar keine Stellungnahme des Gremiums, sondern lediglich eine persönliche Äußerung des Betriebsratsvorsitzenden vorliegt. 

Alle Arten von Erklärungen werden grundsätzlich vom Betriebsratsvorsitzenden entgegengenommen. Gibt der Arbeitgeber eine Erklärung an ein anderes BR-Mitglied, so wird der BR zum Boten des Arbeitgebers. Das hat zur Folge, dass die Erklärung so lange nicht als zugegangen gilt, bis sie an den Betriebsratsvorsitzenden oder dem BR-Gremium gelangt. Dies ist insbesondere bei Fristen wichtig.

Darüber hinaus gehören zu seinen Aufgaben:

  • Einberufung von BR-Sitzungen und deren Sitzungsleitung
  • Vorbereitung und Leitung der Betriebsversammlung
  • Mitglied im Betriebsausschuss - dem geschäftsführenden Organ
  • Vorbesprechung mit dem Arbeitgeber
  • Durchführung von Betriebsratsbeschlüssen