Über Betriebsratsarbeit

Selbstverständnis des Betriebsrats

Marina Kurz | 31.01.2018

Zur Rolle des Betriebsrats gibt es in der Belegschaft viele Missverständnisse.
Zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber können Beschäftigte keinen Anwalt hinzuziehen, jedoch besteht ein Rechtsanspruch, einen Betriebsrat seines Vertrauens mitzunehmen. Sehr viele Kollegen machten bereits die Erfahrung, dass ein Personalgespräch im Beisein eines Betriebsrats anders verläuft als ohne.

Die Rolle des Betriebsrats versteht sich wie folgt:

  • Der Betriebsrat ist das Sprachrohr der Beschäftigten, doch dabei auch den Belangen des Unternehmens verpflichtet. Das bedeutet, bei Streitfragen ist eine Lösung zu finden, mit den alle Parteien leben können.
  • Der Betriebsrat setzt sich für die Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ein. Resultieren Arbeitnehmerrechte aus einer Betriebsvereinbarung, so kann der Betriebsrat die Einhaltung der Betriebsvereinbarung zum Wohle aller gerichtlich durchsetzen (Normwirkung). Bei individualrechtlichen Ansprüchen (z.B. bei Entgelt), hat der Betriebsrat keine rechtliche Handhabe.
  • Der Betriebsrat ist zur Neutralität verpflichtet! Die gewerkschaftliche und betriebsverfassungsrechtliche Interessenvertretung sind strikt getrennt.