Betriebsratswahl 2014

Denken Sie daran: Am 12. März 2014 findet in der Zentrale der Daimler AG die Betriebsratswahl statt!

Ich geh wählen! Meine Stimme zählt.

Mehr als 12.500 Beschäftigte sind dazu aufgerufen Ihre Stimme abzugeben. Die Wahl entscheidet über die zukünftige Bedeutung Ihrer Arbeitsplätze und der sich daraus bietenden neuen Perspektiven. Renditeziele allein dürfen nicht länger ausschließlicher Maßstab des Handelns sein. Vielmehr ist eine gute Rendite das Ergebnis einer nachhaltigen Unternehmenspolitik mit motivierten Beschäftigten und begeisternden Produkten.

 

Der Know-how-Abfluss durch Fremdvergabe muss gestoppt werden. Das Kerngeschäft muss intern bleiben – darauf beruft sich zumindest der Vorstand. Wir nehmen den Vorstand beim Wort! Deshalb darf Fremdvergabe nur als Ausgleich für temporäre Kapazitätsengpässe dienen. Dafür setzen wir uns ein. Eigener Nachwuchs in Verbindung mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ist die Grundlage für ein erfolgreiches Generationenmanagement, welches den zukünftigen Unternehmenserfolg sichert. Unsere Beschäftigten benötigen für ihre Aufgaben klare Organisationsstrukturen, welche die Verantwortlichkeiten transparent darstellen.

 

Wenn Sie mehr über unsere Ziele erfahren möchten und wofür wir uns sonst im Unternehmen für Sie stark machen, dann werfen Sie doch einen Blick in unser aktuelles Wahlprogramm.

 

Wir hoffen auf eine rege Wahlbeteiligung und freuen uns über Ihr Vertrauen durch Ihre Stimme, damit wir auch in Zukunft für Sie da sein und uns aktiv für Sie einsetzen können!

Bin ich wahlberechtigt?

Bei der laufenden Betriebsratswahl sind die Arbeitnehmer in der Zentrale aufgerufen, ihren Betriebsrat zu wählen. Das aktive Wahlrecht ist jedoch an einige Bedingungen verknüpft. Der § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bestimmt, wer wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen.

 

Wählen dürfen:

  • Arbeiter und Angestellte
  • ABM-Kräfte und in Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften Tätige
  • Auszubildende über 18 Jahre
  • Befristet Beschäftigte
  • Voll- und Teilzeitkräfte
  • Minijobber und 400 €-Kräfte
  • Arbeitnehmer mit flexibler Arbeitszeit, auch Abrufarbeit
  • Aushilfen und nebenberuflich Tätige
  • Außendienstmitarbeiter und Telearbeitnehmer
  • In Heimarbeit Beschäftigte, sofern sie hauptsächlich für den Betrieb tätig sind
  • Arbeitnehmer, die auf Grund Krankheit oder Urlaub zur Zeit der Wahl nicht arbeiten
  • Arbeitnehmer in befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Arbeitnehmer im ruhenden Arbeitsverhältnis: Wehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Erziehungsurlaub
  • Mitarbeiter in Altersteilzeit währende der aktiven Phase
  • Volontäre und Werkstudenten
  • Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden

 

Nicht wählen dürfen:

  • Gekündigte Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
  • Arbeitnehmer unter 18 Jahren
  • Leitende Angestellte
  • Organe, z.B. Geschäftsführer und Vorstände
  • Freie Mitarbeiter, soweit sie nicht in den betrieblichen Ablauf in persönlicher Abhängigkeit integriert werden
  • Zivildienstleistende in dem Betrieb, in dem sie ihren Dienst ableisten
  • Selbstständige
  • Werkunternehmer
  • Mitarbeiter in Altersteilzeit während der passiven Phase (Freistellungsphase)