Mitarbeitermobilität

Fahrradfahrer aufgepasst:
Endlich neue Spinde umgesetzt!

Arno Frietsch, 05.12.2014

Im Rahmen der Gesundheitsförderung sollen die Fahrradfahrer durch die Bereitstellung von Wasch- und Umkleidemöglichkeiten unterstützt werden. Bereits für April 2014 gab es eine Zusage von der Geschäftsleitung, dass Spinde für Fahrradfahrer zur Verfügung gestellt werden sollen. Nun ist es endlich soweit! Nach monatelanger Verspätung ist das Thema in einer Betriebsvereinbarung im Zusammenarbeit mit dem Werk Untertürkheim geregelt. Interessierte können sich alsbald beim Betriebsrat um einen Spind bewerben.

In Anzug und Krawatte auf dem Fahrrad – Dieses Bild wird bald der Vergangenheit angehören. (Foto: arekmalang, Fotolia.com)

Die Betriebsvereinbarung tritt zum 01.01.2015 in Kraft und läuft zunächst pilothaft bis zum 28.02.2017. Sofern diese nicht gekündigt wird, verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr. Insgesamt ist ein Kontingent von 42 Spinde vorgesehen, die auf verschiedene Gebäude verteilt sind.

Für Männer:
Gebäude 131   20 Spinde
Gebäude 121 (NFZ-Bereich) 17 Spinde

Für Frauen:
Gebäude 141   5 Spinde

Der Antragsprozess

Dieser Prozess läuft immer vom 01.01. bis 15.02. eines jeden Jahres. Währenddessen kann man sich mit dem entsprechenden Antragsformular beim zuständigen Betriebsrat um einen Spind bewerben. Die Auswahl erfolgt nach vereinbarten Kriterien und Punkten. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.

Der Vergabeprozess

Dieser Prozess findet im Zeitraum vom 15.02. bis 20.02 eines Jahres statt und wird vom zuständigen Betriebsrat der Zentrale und des Werks 10 gesteuert. Die nachfolgende Prozessübersicht zeigt die einzelnen Schritte des Vergabeprozesses sowie die Regelung der Zuständigkeiten. Die Übergabe des Spinds erfolgt dann am 01.03. eines Jahres.

Prozessübersicht Spinde für Fahrradpendler. (Grafik: Daimler AG) (Zum Vergrößern Bild anklicken)

Der Räumungsprozess

Die Nutzerinnen und Nutzer müssen die Schränke zum Ablauf der vereinbarten Überlassungsdauer – spätestens jedoch zum 28.02. eines Jahres – an die Schrankverwaltung zurückgegeben. Die Überlassungsdauer beträgt längstens ein Jahr. Sollte der Schrank nicht wie vereinbart zurückgegeben werden, wird dieser durch den Werkschutz im Beisein des zuständigen Betriebsrats und HR-Bereiches geöffnet bzw. geräumt. Verlässt der Nutzer / die Nutzerin unterjährig die Zentrale bzw. das Werk 10, muss der Betriebsrat darüber informiert und der Spind an die Schrankverwaltung zurückgegeben werden.


Sollten Sie für den folgenden Überlassungzeitraum wieder einen Spind benötigen, muss dieser mit dem Anmeldeformular erneut beantragt werden und der Prozess beginnt von neuem. Somit soll sichergestellt werden, dass es keine Benachteiligungen gibt. Bei einem Überangebot von Anträgen, wird über eine Anpassung des Kontingents nochmals verhandelt. Abhängig von betrieblichen Erfordernissen kann die Unternehmensleitung jedoch im Rahmen des jährlichen Vergabeprozesses die Höhe der Kontingente und deren räumliche Lage verändern.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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