Vergütung

Jobwechsler und Ruheständler aufgepasst:
Ergebnisbeteiligung nur auf Antrag!

Marina Kurz, 09.11.2015

Seit 1999 erhalten Tarifmitarbeiter jährlich eine Ergebnisbeteiligung. Im Jahr 2014 waren es 4.350 Euro. Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter vor der Auszahlung das Unternehmen verlässt? Wir sind dieser Frage nachgegangen – denn mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen erlischt keineswegs der Anspruch auf die Ergebnisbeteiligung! Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Anspruch geltend machen!

Save the Date: Wer den Antrag nicht fristgerecht stellt, geht am Ende leer aus!
(Foto: Zerbor, Fotolia.com)

Es gilt folgende Regelung: Mitarbeiter, die zum Auszahlungsstichtag der Ergebnisbeteiligung – in der Regel im April – nicht mehr im Unternehmen sind, müssen die Auszahlung der Ergebnisbeteiligung bis spätestens 15.04. des jeweiligen Auszahlungsjahres beantragen. Hierzu muss das entsprechende Antragsformular ausgefüllt an den zuständigen Personalbereich PER/PSC gesendet werden.

 

Wichtig: Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist ohne eine Beantragung verfällt der Anspruch auf die Ergebnisbeteiligung!

 

Sofern Sie also vorhaben, das Unternehmen zu verlassen und Sie zum Auszahlungszeitpunkt im April nicht mehr im Hause sind – sei es altersbedingt oder aus anderen Gründen – sollten Sie es keinesfalls versäumen, die Auszahlung der Ergebnisbeteiligung rechtzeitig zu beantragen, um Ihren Anspruch nicht zu gefährden!

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Kommentare: 1
  • #1

    Maria Müller (Donnerstag, 12 November 2015 11:44)

    Gute info! Gut aufbereitet