Altersteilzeit

Neue Regelung in der Zentrale verabschiedet

Marina Kurz, 12.05.2016

Nach langen Verhandlungen gibt es seit dem 05.04.2016 eine neue Regelung zur Altersteilzeit (ATZ) in der Zentrale. Damit wird die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) zur Altersteilzeit in der Zentrale umgesetzt. Demzufolge gibt es für das laufende Jahr 2016 für die Mitarbeiter in der Zentrale ein Kontingent von 150 ATZ-Plätze. Davon ausgenommen sind die Beschäftigten mit Schwerbehinderung und deren Gleichgestellte. Ihnen steht der Zugang zur Altersteilzeit außerhalb des Kontingents bereit. Künftig werden lediglich zwei ATZ-Modelle zur Auswahl stehen. Das Modell 3 für den späten ATZ-Einstieg bietet das Unternehmen in der Zentrale derzeit grundsätzlich nicht an. Nachfolgend wollen wir Ihnen zu diesem Thema einen umfassenden Überblick und eine kleine Hilfestellung geben.

Bildunterschrift (Foto: Markus Mainka, Fotolia.com)

Der Vorstand hat mit dem Gesamtbetriebsrat (GBR) im November 2015 eine Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) abgeschlossen in der festgelegt wurde, dass in den Werken insgesamt 1.920 ATZ-Plätze angeboten werden. Bei der Berechnung zur Gesamtbelegschaft in der Zentrale haben wir aktuell eine Quote von rund 4,7% ATZ-Berechtigten. Übersteigt die Quote 4%, kann das Unternehmen ohne vorherige Abstimmung mit dem Betriebsrat festlegen, wie viele zusätzliche Plätze angeboten werden. Daher hat der Personalvorstand entschieden, für die Zentrale lediglich 150 ATZ-Verträge anzubieten, während für die PKW-Werke ein Zusatzkontingent von weiteren 1.000 ATZ-Verträge genehmigt wurde. Unser Ziel war, allen ATZ-Berechtigten, die in Altersteilzeit gehen wollen, dies zu ermöglichen. Wir begründeten dies mit der „Bugwelle“ von abwartenden Beschäftigten aufgrund der geänderten Gesetzeslage in 2015. An dem Zusatzkontingent wollten wir u.a. für Truck und VAN partizipieren, doch die Unternehmensleitung lehnte kategorisch ab (siehe hierzu unser Artikel in der letzten Ausgabe NP LIVE!Aktuell 05/2016) Altersteilzeit ist ein vielschichtiges Thema, über das wir nachfolgend informieren wollen:

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Was ist Altersteilzeit?

Unter Altersteilzeit versteht man ein durch das Altersteilzeitgesetz AltTZG, geregeltes Modell, bei dem ein älterer Arbeitnehmer (57. Lebensjahr +) für die verbleibende Zeit bis zur Rente (mindestens ein Jahr) seine Arbeitszeit halbiert. Ursprüngliches Ziel der Altersteilzeit war es, dem älteren Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang in den Ruhestand anzubieten und die Arbeitsbelastung vor der Rente zu reduzieren, sowie dem arbeitslosen Arbeitnehmer bzw. einem Auszubildenden eine Chance auf einen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Außerdem sollte das erworbene Know-how im Unternehmen erhalten bleiben.

 

Altersteilzeit ist deswegen so attraktiv, weil der Arbeitnehmer für die nun geleistete halbe Arbeitszeit nicht das halbe Gehalt sondern mindestens 70% seines Gehaltes erhält. Darüber hinaus beträgt die Einzahlung in die Rentenkasse während der Altersteilzeit mindestens 80%. Die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge wird bei der Altersteilzeit vom Arbeitgeber allein getragen.

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Anspruch und Voraussetzung

Der Anspruch auf Altersteilzeit basiert auf doppelte Freiwilligkeit! Anspruch auf ATZ haben Arbeitnehmer, die das 57. Lebensjahr vollendet haben. Wichtig: Zum Zeitpunkt des Beginns Ihrer Altersteilzeit müssen Sie das 57. Lebensjahr bereits vollendet haben. Weiterhin müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Altersteilzeit 1.080 Tage einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen. Dazu zählt auch Teilzeit. Weiterhin darf kein ungeminderter gesetzlicher Rentenanspruch vorliegen.

 

Außerdem ist zu beachten, dass die Altersteilzeit immer mit Beginn der Altersrente enden muss! Erkundigen Sie sich daher unbedingt vorher bei der Rentenversicherung, wann Ihr Anspruch auf Altersrente in Kraft tritt oder. wann Sie in den vorzeitigen Ruhestand – verbunden mit Rentenabschlägen -gehen können.

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Dauer und Voraussetzung

Der Zeitraum für die Altersteilzeit darf ein Jahr nicht unterschreiten und endet mit Beginn Ihrer Rente. Die Gesamtdauer von Arbeits- und Freistellungsphase darf einen Zeitraum von sechs Jahren nicht überschreiten.

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Die Modelle

Das „Blockmodell“

Das bedeutet, die erste Hälfte der Altersteilzeit im Blockmodell, die sogenannte Aktivphase, arbeitet man Vollzeit, erhält jedoch bereits das reduzierte Altersteilzeit-Gehalt. Die zweite Hälfte, die sogenannte Passivphase, wird man von der Arbeit freigestellt wobei man weiterhin das Altersteilzeit-Gehalt bezieht. Im Grunde entspricht das Blockmodell bezogen auf die Arbeitszeit eher einem vorgezogenen Ruhestand.

Das „Gleichverteilungsmodell“

Hier ist Voraussetzung, dass die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit verteilt werden. Wie die Stunden in der Woche verteilt werden, ist dem Beschäftigten und dem Unternehmen überlassen und richtet sich natürlich nach den Anforderungen des Arbeitgebers. In einigen Ratgebern wird diese Form auch die „echte Altersteilzeit“ genannt, da sie eher dem ursprünglichen Sinn der ATZ entspricht. Diese Form bietet die Daimler AG derzeit nicht an!

Das „Zugangsmodell 1“

Die Altersteilzeit beginnt bei diesem Modell frühestens mit Vollendung des 57. Lebensjahres und endet zum Beginn der Rente für langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre). Die Gesamtdauer ist maximal sechs Jahre.

Das „Zugangsmodell 2“

Dieses Modell richtet sich nach dem frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenzugang des Beschäftigten. Auch hier darf die Gesamtdauer der Altersteilzeit sechs Jahre nicht überschreiten. Dieses Zugangsmodell wird vom Unternehmen bevorzugt.

Das „Zugangsmodell 3“

Die Altersteilzeit beginnt hier frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres und darf einen Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreiten. Die Altersteilzeit endet hier spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Beschäftigten müssen am Ende einen Anspruch auf eine Rente für langjährig Versicherte haben, unter Umständen mit Rentenabschlägen. Diese Form bietet die Daimler AG derzeit nicht an!

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Auswahlkriterien

Haben mehr Beschäftigte Interesse am Abschluss eines ATZ-Vertrages, als das jeweils zur Verfügung stehende Kontingent ermöglicht, erfolgt eine Auswahl der Beschäftigten nach folgenden Maßgaben:

 

Absoluten Vorrang haben Beschäftigte, die am Ende einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte haben.

 

Die Auswahl erfolgt im Übrigen nach folgendem Punkteschema:

Arbeit unter besonders starken Umgebungseinflüssen

(pro ERA-Belastungspunkt)

  2 Punkte

Betriebszugehörigkeit (pro Beschäftigungsjahr)

0,5 Punkte

Schichtarbeit (mindestens fünf Jahre Schichtarbeit in den letzten zehn Jahren entlang den jeweiligen Schichterregelungen in der Zentrale)

5 Punkte

Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden nicht zum Kontingent gerechnet. Sie erhalten in jedem Fall ein Angebot.

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Entscheidungshilfe

Bevor Sie sich für oder gegen eine Altersteilzeit entscheiden, informieren Sie sich umfassend. Bedenken Sie, die Rente, die Sie bekommen werden, wächst nicht in gleichem Maße wie die Gehaltsentwicklung.

  • Prüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
  • Prüfen Sie Ihre Finanzen. Welche Ausgaben und Einnahmen haben Sie?
  • Gehen Sie zur Rentenberatung und klären Sie Ihren regulären / frühestmöglichen Rentenbeginn und die Höhe Ihrer monatlichen Rente.
  • Gehen Sie zu einem Steuerberater und lassen Sie prüfen, mit wieviel Nettoeinkommen Sie rechnen können.
  • Prüfen Sie Ihre persönlichen Ziele und Wünsche. Nicht jeder hat das Glück einer Arbeit nachzugehen, die sie erfüllt. Die Rente ist ein vollkommen neuer Lebensabschnitt. Sich von der Arbeit zu verabschieden, ist ein einschneidendes Erlebnis. Man hat oft das Gefühl von abgeschoben, ausgemustert, wegrationalisiert oder nicht mehr gebraucht werden.

 

Die Rente ist nicht das Ende, wenn man es richtig angeht. Mit der Rente muss man sich frühzeitig befassen, eine neue Richtung finden, sich organisieren. Bevor Sie die Altersteilzeit beantragen, sollten Sie sich klar werden, warum und ob Sie wirklich gehen wollen.

 

Die nachfolgenden Fragen stellen eine Hilfe dar, um für sich persönlich eine Entscheidung zu treffen:

 

Zur Arbeit:

  • Macht mir meine Arbeit noch Freude und Spaß?
  • Fühle mich immer mehr gestresst und unter Druck?
  • Fühle ich mich abends ausgelaugt und k. o. oder ausgefüllt
  • Frage ich mich öfters, lebe ich überhaupt noch?

 

Zur Rente:

  • Was wollte ich immer schon machen und hatte dafür nie Zeit?
  • Welche Hobbies und Interessen habe ich?
  • Wie könnte mein „Rentneralltag“ aussehen?
  • Wo stehen meine Freunde und Bekannte?
  • Kann ich mein Wissen und meine Erfahrung als Mentor in einer Organisation weitergeben?
  • Kommt eine ehrenamtliche Tätigkeit für mich in Frage?
  • Wie kann ich mit meinen Kollegen in Kontakt bleiben?
  • Gibt es weiterhin Treffen oder Netzwerke an denen ich teilnehmen kann?
  • Was macht mein Partner/meine Partnerin?

 

Hören Sie auf die leisen Töne! Wenn sich ein „eigentlich“ heimlich in Ihre Gedanken und Bedenken schleicht, dann hören Sie darauf! Denn was für die einen ein tolles Angebot ist, muss für Sie noch lange keines sein! Altersteilzeit will gut überlegt sein. Lassen Sie sich von niemanden zu einer Entscheidung drängen, auch wenn Sie viele gut gemeinte Ratschläge bekommen. Es ist Ihr Leben und Ihre Rente.

 

Die Gesamtbetriebsvereinbarung zur Altersteilzeit sowie die Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit in der Zentrale finden Sie in unserem Downloadbereich. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Betriebsräte.

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